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Bayer-Aktie Wie ein Urteil zehn Milliarden Euro Börsenwert auslöscht

Weil die Konzerntochter Monsanto 290 Millionen Dollar Schmerzensgeld an einen Hausmeister zahlen soll, stürzt der Kurs der Bayer-Aktie ab. Wie kann das sein?
Unkrautvernichter Roundup

Unkrautvernichter Roundup

Foto: JOSH EDELSON/ AFP

Nach einem US-Urteil gegen die Konzerntochter Monsanto ist der Kurs der Bayer-Aktie   am Montag abgestürzt. Die Papiere des Agrarchemie- und Pharmakonzerns brachen bis zum frühen Vormittag um mehr als elf Prozent auf 83,07 Euro ein. Das war der tiefste Stand seit Mai 2016.

Am Freitag hatte ein Geschworenengericht in Kalifornien den von Bayer übernommenen Agrarkonzern Monsanto zur Zahlung von fast 290 Millionen US-Dollar (254 Millionen Euro) an einen Krebspatienten verurteilt. Der ehemalige Hausmeister macht die glyphosathaltigen Herbizide von Monsanto für seinen Lymphdrüsenkrebs verantwortlich. Für die weiteren Verfahren könnte das Urteil vom Freitag Signalwirkung haben, was zu weiteren teuren Schmerzensgeldzahlungen für Monsanto führen könnte.

Monsanto kündigte umgehend Berufung gegen das Urteil an. Pflanzenschutzmittel mit Glyphosat seien weiterhin ein "wichtiges, wirksames und sicheres Mittel", erklärte das Unternehmen. Bayer, das Monsanto im Juni übernommen hatte, zeigte sich ebenfalls überzeugt, "dass Glyphosat sicher und nicht krebserregend ist".

Grundsätzlich ist es in den USA zwar nicht ungewöhnlich, dass die Strafzahlungen bei solchen Verfahren später erheblich verringert oder die Urteile in der nächsten Instanz wieder einkassiert werden. Analyst Michael Leacock vom Investmenthaus Mainfirst strich aber sein Kursziel für die Bayer-Papiere in einer ersten Reaktion von 135 auf 90 Euro zusammen und stufte sie von "Outperform" auf "Neutral" ab. Unabhängig vom Richtig oder Falsch des Urteils dürfte es wegen der Unsicherheiten lange auf den Aktien lasten, erklärte der Experte. Mit diesem ersten Prozess sei mit Blick auf die rechtlichen Herausforderungen für Roundup nichts in Stein gemeißelt, er gebe aber den Ton vor.

Den Bayer-Aktien, die sich zuletzt etwas gefangen und auch die Kapitalerhöhung zur Finanzierung des Monsanto-Kaufs gut weggesteckt hatten, droht nun eine Fortsetzung ihres Abwärtstrends.

Analyst Stephen McGarry von der britischen Bank HSBC warnte Bayer-Aktionäre aber davor, in Panik auszubrechen. Bei der Vorlage der Zahlen für das zweite Quartal Anfang September sollte nun besonders genau darauf geachtet werden, wie viel Geld Bayer für Risiken im Zusammenhang mit Glyphosat zurückgestellt habe.

Worum ging es bei der Klage überhaupt?

Geklagt hatte der an Lymphdrüsenkrebs leidende Dewayne "Lee" Johnson, der als Platzwart an kalifornischen Schulen häufig Unkrautvernichter wie Roundup und Ranger Pro von Monsanto verwendete. Der 46-Jährige machte die Produkte, die den umstrittenen Wirkstoff Glyphosat enthalten, für seine Erkrankung verantwortlich und beschuldigte das Unternehmen aus St. Louis, die Risiken bewusst verschwiegen zu haben.

Er hätte Roundup niemals an Schulen eingesetzt, wenn er die Gefahren gekannt hätte, sagte Johnson bei dem rund vierwöchigen Prozess vor Gericht und erhob schwere Vorwürfe an Monsanto. "Es ist unethisch. Es ist falsch. Menschen verdienen so etwas nicht", so der schwer von seinem Krebsleiden gezeichnete Kläger. Johnsons Prozess wurde vorgezogen, weil die Ärzte mit seinem baldigen Tod rechnen.

Wer hat entschieden?

Ein Geschworenengericht in Kalifornien. Nach nur dreitägigen Beratungen verurteilte die Jury Monsanto am Freitag einstimmig, Johnson Schadensersatz in Höhe von ingesamt 289 Millionen Dollar (254 Mio Euro) zu zahlen. Die Geschworenen befanden, dass das Unternehmen mit Vorsatz gehandelt habe und bestraft werden müsse.

In den USA gibt es das Konzept des sogenannten Punitive Damage (zu deutsch: Strafschadensersatz). Anders als in Deutschland, wo es beim Schadensersatz in der Regel um die Kompensation des entstandenen Schadens geht, kann in den USA eine weitere - oft teure Komponente für den Beklagten - hinzukommen.

Sind der Richter oder die Jury der Ansicht, dass es sich in dem behandelten Fall nicht um Fahrlässigkeit handelt, sondern der Verursacher schuldhaft und vorsätzlich eine Schädigung des Klägers in Kauf genommen hat, können sie zusätzlich noch Punitive Damages verhängen. Diese sind als Strafe und Abschreckung gedacht - und können leicht ein Vielfaches des eigentlichen Schadenersatzes betragen.

Welche Bedeutung hat das Urteil?

Erst mal geht es um einen Einzelfall. Allerdings war der Prozess der erste in einer ganzen Reihe von Fällen, die noch anhängig sind - und stand entsprechend stark im Fokus der Öffentlichkeit. Die harte Strafe könnte deshalb besonders große Imageschäden anrichten. Monsantos Ruf ist allerdings ohnehin schon ziemlich ramponiert. Die neue Konzernmutter Bayer will den Namen denn auch verschwinden lassen, wenn die Übernahme vollzogen ist.

Für die zentrale Streitfrage, ob das Herbizid Glyphosat krebserregend ist, hat das Urteil indes nur begrenzte Aussagekraft. Anders als die Jury im aktuellen Fall zeigt sich etwa der US-Bundesrichter Vince Chhabria, bei dem viele Sammelklagen gebündelt sind, skeptisch, ob die Beweislage einen Zusammenhang wirklich eindeutig belegen kann.

Letztlich ist das Urteil im Fall Johnson - so aufsehenerregend es auch sein mag - nur eines von vielen, die noch folgen werden. Und es ist keineswegs klar, wie die anderen Verfahren verlaufen werden.

Was sagt Bayer dazu?

Monsanto und Bayer bleiben stramm bei ihrer Verteidigungslinie. Sie verweisen auf "mehr als 800 wissenschaftliche Studien, die US-Umweltbehörde EPA, die Nationalen Gesundheitsinstitute und Aufseher weltweit" die zu dem Schluss gekommen seien, dass Glyphosat sicher sei und es keinen Krebs verursache.

Dem entgegen steht jedoch insbesondere die Internationale Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation (WHO), die den Unkrautvernichter 2015 als "wahrscheinlich krebserregend" für Menschen einstufte.

Der Saatguthersteller hat bereits angekündigt, Berufung einzulegen und Roundup auch in Zukunft "nachdrücklich verteidigen" zu wollen.

Wird Monsanto die 289 Millionen Dollar wirklich bezahlen müssen?

Auch das ist unklar. Es ist in den USA alles andere als ungewöhnlich, dass die Strafzahlungen bei solchen Verfahren später erheblich verringert oder die Urteile in der nächsten Instanz wieder einkassiert werden. Der US-Pharmakonzern Johnson & Johnson beispielsweise, der wegen angeblich krebserregender Pflegeprodukte mit zahlreichen Klagen konfrontiert ist, wurde schon mehrfach zu spektakulär hohen Schadensersatzsummen verurteilt, die in Berufungsverfahren wieder zurückgenommen wurden.

mit Reuters und dpa
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