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Mietpreisbremse mit Grundgesetz vereinbar

So funktioniert die Mietpreisbremse

Besonders in Großstädten und Ballungsräumen fehlen bezahlbare Wohnungen. Das führt dort zu besonders hohen Mieten. Die Mietpreisbremse soll die Wohnungsnot lindern, aber wie genau soll das eigentlich funktionieren?

Quelle: WELT/Ann-Kathrin Löhnwitz

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Die Mietpreisbremse verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht wies die Beschwerde einer Vermieterin aus Berlin ab. Sie war wegen Überschreitung der Mietpreisgrenze zu Rückzahlungen verurteilt worden.

Die 2015 eingeführte Mietpreisbremse verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Die Regelungen verstoßen demnach weder gegen die Eigentumsgarantie noch gegen die Vertragsfreiheit oder den allgemeinen Gleichheitssatz.

Das höchste deutsche Gericht nahm deshalb eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an. Die Klage einer Berliner Vermieterin und zwei Kontrollanträge des Landgerichts Berlin blieben damit ohne Erfolg. Das Landgericht hatte die Mietpreisbremse als verfassungswidrig eingestuft und deshalb das Bundesverfassungsgericht angerufen.

Die zuständige Kammer des Verfassungsgerichts folgte dieser Einschätzung nicht. „Es liegt im öffentlichen Interesse, der Verdrängung weniger leistungsfähiger Bevölkerungsgruppen aus stark nachgefragten Stadtteilen entgegenzuwirken“, erklärten die Verfassungsrichter. Die Regulierung der Miethöhe sei auch verfassungsrechtlich geeignet, dieses Ziel zu erreichen.

Die Mietpreisbremse soll verhindern, dass in beliebten Wohngegenden die Mieten durch die Decke gehen. In bestimmten „Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt“ dürfen sie deshalb bei neuen Verträgen um maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Wo solche Gebiete sind, entscheiden die Landesregierungen. Die Vergleichsmiete bestimmt sich nach dem Mietspiegel. In einigen Fällen gibt es Ausnahmen, zum Beispiel bei Neubauten und Sanierungen.


Die Vermieterin hatte geklagt, weil sie die Miete zu hoch angesetzt hatte und ihrer Mieterin Geld zurückzahlen sollte. Am Berliner Landgericht gibt es zudem eine Kammer, die die Mietpreisbremse für verfassungswidrig hielt. Die Berliner Richter hatten deshalb zwei Verfahren ausgesetzt, um eine Entscheidung in Karlsruhe einzuholen.

Ende 2018 galt der Mietendeckel in 313 von 11.000 Städten und Gemeinden in Deutschland: außer in Berlin zum Beispiel auch in München und Frankfurt, Braunschweig und Jena.

Anfang des Jahres waren die Regelungen nachgebessert worden. Erst am Sonntag haben sich Union und SPD im Koalitionsausschuss auf eine erneute Verschärfung der Mietpreisbremse verständigt. Unter anderem soll zu viel gezahlte Miete künftig rückwirkend für zweieinhalb Jahre zurückgefordert werden können. Außerdem soll die ursprünglich auf fünf Jahre befristete Regelung bis 2025 verlängert werden.

AFP/Reuters/sara

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