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Deka informiert.

DekaBank Depot - Fronleichnam: keine Auftragsausführung am 30. Mai 2024.

Aufgrund des regionalen gesetzlichen Feiertages informieren wir Sie über die Regelungen zum DekaBank Depot.

Am Donnerstag den 30. Mai 2024 gilt:

  • Aufträge zum DekaBank Depot werden nicht ausgeführt.
  • deka.de ist in vollem Umfang nutzbar.
  • Unser telefonischer Kundenservice steht Ihnen regulär zur Verfügung.
  • Am Freitag, den 31. Mai 2024 werden Aufträge wieder ausgeführt.

Auftragsausführung an Feiertagen gemäß AGB

Die Auftragsausführung an Feiertagen ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für DekaBank Depots geregelt. Punkt 1.4.2 Auftragsausführung bestimmt (Auszug):

"… Voraussetzung für die Weiterleitung der Kauf-, Verkauf- und Tauschaufträge oder die Bestimmung des Preises beim Kaufvertrag ist, dass in Frankfurt am Main (Erfüllungsort gemäß Ziffer 1.17) Bankarbeitstag, d.h. weder Samstag, Sonntag, gesetzlicher Feiertag noch Bankfeiertag ist."
(Allgemeine Geschäftsbedingungen für DekaBank Depots, Stand: 11.2021)

AGB-Änderung.

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Investmentfonds und Steuern.

Informationen rund um das Thema Steuern im Zusammenhang mit dem DekaBank Depot.

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